Voller Spannung und Neugierde hat ganz BU wie jedes Jahr auf die ersten Vorabkriminalisierungen des Staates anlässlich des Amateurderbys Lübeck II gegen Kihl II gewartet. Fraglich war bis zu diesem Zeitpunkt nur, welche Lügen und fadenscheinigen Begründungen sich die geschätzte Polizei dieses Mal ausdenkt, um die Grundrechte der Fußballfans ein weiteres Mal mit Füßen zu treten. Wird es die allgemeine Gefahrenlage sein bei 500 Fans im Stadion? Oder etwa doch die 5 Jahre zurückliegende Verfehlung des seit langem friedlichen Fußballfans? Oder doch dieses ominöse Jucken im kleinen Zeh, das zu Präventivmaßnahmen rät? Wir konnten es nur erahnen, nun haben wir die Gewissheit, dass es eine Kombination aus allem ist. Mit einer Selbstverständlichkeit wird einem Menschen hier das Grundrecht entzogen, seinem Privatvergnügen nachzugehen und Fußball zu schauen. Ganz clevere Menschen mögen einwenden, dass man sich jederzeit an ein Gericht wenden kann, um das Recht wieder herzustellen. Das kann man sicherlich tun und die Polizei weiß das. Dieser Schritt ist aber mit großem finanziellem Aufwand verbunden, den kaum einer leisten kann. Auch das weiß die Polizei. Natürlich ist auch noch längst nicht sicher, dass das Gericht
a.) die Präventivmaßnahmen untersagt und
b.) wenn, ob dieses dann auch rechtzeitig geschieht. So greift das System ineinander und suggeriert dem unkundigen Bürger, dass Ordnung in unserem Land herrscht. Die regelmäßige Vergewaltigung der Verfassung bleibt dabei im Verborgenen. An die Stelle an sich schützender Organe sind nun sich selber rechtfertigende Unterdrückungsapparate getreten, die nicht nur dem Fußballfan kaum Möglichkeiten bieten von seinen geschützten Rechten Gebrauch zu machen.